Oftmals muss man sowohl einen BMI von 40 oder höher haben, als auch der Chirurg muss entscheiden, ob man für diesen Eingriff in Frage kommt, um eventuell für eine Vergütung der Kosten in Frage zu kommen. Es muss hier die Sprache von extrem morbidem Übergewicht sein. Es ist wichtig, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob eine Ausnahme möglich ist oder ob es spezielle Bedingungen gibt, unter denen eine Erstattung erfolgt.